Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Design-Wettbewerb „Schützen mitgestalten“

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Design-Wettbewerb „Schützen mitgestalten“ des “Förderverein von Round Table 75 Biberach e. V. ” (nachfolgend bezeichnet als “Wettbewerb“). Veranstalter des Wettbewerbs und die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist der Förderverein von Round Table 75 Biberach e.V., vertreten durch Rolf Schlagentweith, Georg-Schinbain-Str. 121, 88400 Biberach. Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden die Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern akzeptiert. Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff “Inhalte” sind alle von den Teilnehmern im Rahmen des Wettbewerbs eingereichten und mitgeteilten Inhalte sowie Informationen, wie zum Beispiel Fotos, Grafiken, Videos, Texte, Kommentare oder sonstige Angaben über Orte / Personen zu verstehen. Die verwendeten personenbezogenen Begriffe, wie zum Beispiel “Teilnehmer” sind geschlechtsunspezifisch und gelten in gleicher Weise für weibliche sowie männliche Teilnehmer.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Zur Teilnahme müssen die Teilnehmer das Etikett bzw. ein eigenes Design für die Beaver’s Crown Gin Flasche entwerfen und per E-Mail oder über das Onlineformular auf www.beaverscrown.de einreichen.

Teilnehmen können alle Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren, muss die Einreichung durch und mit Einverständniserklärung der Eltern erfolgen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die manipulieren oder anderweitig gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, jederzeit und ohne Vorankündigung von der Teilnahme des Wettbewerbs auszuschließen.

Gewinnerbenachrichtigung, Gewinn und Gewinnanspruch

Unter allen Entwürfen kürt das Round-Table-Präsidium im Anschluss an den Teilnahmeschluss das Gewinner Design und damit den Gewinner. Im Anschluss wird der Gewinner per Mail oder alternativ telefonisch benachrichtigt. Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, verfällt der Gewinn und der nächstplatzierte wird als Gewinner benachrichtigt.

Das Gewinner-Etikett wird dann die Flaschen der Beaver’s-Crown-Schützenedition 2024 zieren. Zusätzlich darf der Gewinner über Spendengelder in Höhe von 1.000 Euro entscheiden und diese einer gemeinnützigen Organisation seiner Wahl im Landkreis Biberach zukommen lassen.

Selbstverständlich kommen auch die Erträge aus dem Verkauf der Beaver’s-Crown-Schützenedition wieder vollständig dem guten Zweck in Biberach und der Umgebung zugute. Der Gin wird wie gewohnt über den Online-Shop www.beaverscrown.de oder im Biberacher Einzelhandel erhältlich sein.

Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich.

Einräumung von Nutzungsrechten und Namensnennung

Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihnen im Rahmen des Wettbewerbs an den Veranstalter veröffentlichten Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, zu bearbeiten sowie die Wahrnehmung dieser Rechte auf beauftragte Dritte wie zum Beispiel technische Dienstleister zu übertragen. Der Veranstalter wird den Namen der Teilnehmer, sofern zulässig und nicht unerwünscht, grundsätzlich im Zusammenhang mit deren Inhalten angeben, behält sich jedoch das Recht vor, auf die Namensnennung zu verzichten. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch die Nutzer. Die gesetzlichen Widerrufsrechte bleiben unberührt.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass deren Namen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, der Auslosung, Abwicklung oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter oder von ihm beauftragten Dritten in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel auf der Facebookseite, Instagram, Website oder im Printbereich wie zum Beispiel BIKO oder Schwäbische Zeitung) Dritten öffentlich bekannt gegeben werden.

Verhaltensregeln / Verantwortlichkeit

Der Veranstalter ist für das Verhalten und die im Rahmen der Gewinnspielaktion durch die Teilnehmer publizierten Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Er ist ferner nicht zu deren Prüfung verpflichtet.

Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass ihnen an den Inhalten die notwendigen Nutzungsrechte zustehen und deren Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung oder Bearbeitung der Inhalte durch den Veranstalter sowie durch die von ihm beauftragten Personen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritter verstößt.

Insbesondere wenn auf Fotos oder Videos neben den Teilnehmer noch andere Personen zu erkennen sind, ist deren Einreichung nur erlaubt, soweit die Zustimmung des bzw. der Dritten hierzu vorliegt und die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt werden.

Soweit der Veranstalter wegen unzulässiger Inhalte oder sonstigen Gesetzesverstößen in Anspruch genommen wird, die von dem Teilnehmer zu vertreten sind, stellt der Teilnehmer den Veranstalter auf erstes Anfordern frei und unterstützt den Veranstalter bei der Abwehr der Ansprüche. Die Freistellung umfasst die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.

Ausschluss der Gewährleistung

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören technische Probleme, gesetzliche Änderungen oder nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegende und zwingende Maßnahmen Dritter. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der Inhalte der eingereichten Wettbewerbsbeiträge ausgeschlossen.

Haftungseinschränkung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Gewinnspielaktion überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von seinen Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.